Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
§ 1 · Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der R&R Holding UG (haftungsbeschränkt), Emeranstraße 23, 85622 Feldkirchen („staedy“) und ihren Kunden über die Überlassung der Software „staedy“ und das zugehörige Aktualisierungs-Abonnement. Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, in der Regel eine Steuerberatungskanzlei. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit staedy ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 · Vertragsgegenstand
staedy überlässt dem Kunden eine lokal ausführbare Software (eine in sich geschlossene Datei), die einen Buchhaltungs-Export des Kunden (z. B. ein DATEV-Export) vollständig auf dem Gerät des Kunden auswertet und mögliche, bereits bestehende Ansprüche der Endmandanten erkennt, deren Förderfähigkeit einschätzt und Beträge berechnet — nebst nachvollziehbarer Begründung und vorbereiteten Unterlagen zur weiteren Verwendung durch den Kunden.
staedy erbringt ausdrücklich einen Vorbereitungs- und Berechnungsdienst und keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine sonstige nach dem Steuerberatungsgesetz oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtige Tätigkeit. staedy stellt keine Anträge und gibt keine Erklärungen gegenüber Behörden ab. Die Antragstellung und jede Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 3 StBerG verbleibt allein beim Kunden. staedy trifft keine inhaltlichen Entscheidungen für den Kunden; die Prüfung, Würdigung und Einreichung verantwortet der Kunde.
§ 3 · Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Beauftragung des Kunden und deren Annahme durch staedy in Textform zustande. Darstellungen auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar.
§ 4 · Nutzungsrechte und Lizenz
staedy räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software zu eigenen betrieblichen Zwecken innerhalb der eigenen Kanzlei zu nutzen. Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten, unterlizenzieren, veröffentlichen oder vervielfältigen, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder ein Reverse-Engineering ist nur in den Grenzen des zwingenden Rechts (insbesondere § 69d, § 69e UrhG) zulässig. Die ausgelieferten Dateien können mit einer kundenbezogenen Kennzeichnung (Wasserzeichen) versehen sein; Bezugslinks können widerruflich ausgestaltet sein. Eine unbefugte Weitergabe berechtigt staedy zur außerordentlichen Kündigung.
§ 5 · Aktualisierungs-Abonnement
Steuerrechtliche Sätze, Schwellen, Fristen und Formulare ändern sich laufend. staedy stellt dem Kunden im Rahmen des Abonnements aktualisierte Fassungen der Software bereit, in der Regel monatlich, jeweils mit einer kurzen Änderungsübersicht. Die Bereitstellung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse.
Eine bereits ausgelieferte Fassung bleibt technisch lauffähig, bildet jedoch mit fortschreitender Zeit den jeweils aktuellen Rechtsstand nicht mehr ab. Der Kunde ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung selbst verantwortlich.
§ 6 · Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde prüft jedes von der Software erzeugte Ergebnis — Erkennung, Einschätzung, Berechnung und vorbereitete Unterlagen — vor einer Verwendung gegenüber Mandanten oder Behörden eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Verantwortung für die fachliche Würdigung des Einzelfalls, die Einhaltung von Fristen und die Antragstellung liegt beim Kunden. Der Kunde setzt die Software in einer geeigneten, aktuellen Browser-Umgebung ein.
§ 7 · Vergütung und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Auftrag bzw. in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise (z. B. ein einmaliges Entgelt und/oder ein laufendes Entgelt für das Aktualisierungs-Abonnement). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung erfolgen über unseren Zahlungsdienstleister Qonto. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 8 · Laufzeit und Kündigung
Das Aktualisierungs-Abonnement läuft, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Beendigung des Vertrags enden die Nutzungsrechte nach § 4; der Kunde erhält keine weiteren Aktualisierungen.
§ 9 · Gewährleistung
staedy erbringt die Berechnungen auf Grundlage öffentlich zugänglicher, mit Stand-Datum hinterlegter rechtlicher Werte und mit angemessener Sorgfalt. staedy schuldet jedoch keinen bestimmten Fund und keinen bestimmten Erstattungs- oder Förderbetrag; ob und in welcher Höhe ein Anspruch tatsächlich besteht und durchgesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall, von der Würdigung durch den Kunden und von der Entscheidung der zuständigen Stellen ab. Die Software wird in der jeweils bereitgestellten Fassung überlassen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe der nachstehenden Haftungsregelung.
§ 10 · Haftung
staedy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
staedy haftet nicht für Entscheidungen, Würdigungen, Anträge oder Einreichungen des Kunden, die dieser auf Grundlage der Software-Ergebnisse vornimmt, sowie nicht für steuerliche oder rechtliche Folgen beim Kunden oder dessen Mandanten. Eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 · Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Auswertung des Buchhaltungs-Exports findet ausschließlich lokal auf dem Gerät des Kunden statt; Mandantendaten werden nicht an staedy übermittelt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag über die Mandantendaten ist daher nicht erforderlich. Die Software speichert lediglich Bearbeitungs-Marker je Fund (Status und Datum sowie — bei erledigten Funden — den zum Zeitpunkt der Erledigung berechneten Entlastungswert zur Änderungserkennung, ohne Mandantendaten oder Buchungen) sowie — soweit der Kunde sie ergänzt — einige wenige ergänzte Angaben zur Berechnung (etwa gemessene kWh, Saldo-Art netto/brutto, Strompreis, Eignung; ebenfalls ohne Mandantendaten, Buchungen, Salden oder Namen) lokal auf dem Gerät des Kunden und unter dessen Kontrolle; auch diese verlassen das Gerät nicht und sind jederzeit löschbar. Einzelheiten zur Verarbeitung der wenigen anfallenden Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse) regelt die Datenschutzerklärung. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich.
§ 12 · Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist München. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026.